Das Wichtigste in Kürze.
Die Versicherung der Gegenseite darf deinen Anspruch prüfen. Bei einem durchschnittlichen Unfall gelten rund vier Wochen als angemessen.
Die Prüffrist beginnt erst, wenn ein aussagekräftiges Anspruchsschreiben vorliegt. Ein Anruf bei der Hotline reicht dafür nicht.
Meldet sich danach niemand, setzt du schriftlich eine Frist. Läuft sie ab, gerät die Versicherung in Verzug und schuldet Zinsen.
Kennst du die Versicherung der Gegenseite nicht, nennt sie dir der Zentralruf der Autoversicherer anhand von Kennzeichen und Schadentag.
Klage erst nach Ablauf der Prüffrist. Wer zu früh klagt, riskiert, die Kosten selbst zu tragen.
Warum sich die Versicherung Zeit lässt
Bei einem unverschuldeten Unfall hast du einen direkten Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung der Person, die den Unfall verursacht hat. Bevor sie zahlt, darf sie prüfen, ob und in welcher Höhe sie haftet. Dazu befragt sie ihre Versicherungsnehmerin oder ihren Versicherungsnehmer, sieht sich deine Unterlagen an und gleicht beide Schilderungen ab.
Diese Prüfung ist ihr gutes Recht, aber kein Freibrief. Zieht sich die Bearbeitung ohne Grund hin, kannst du Druck machen. Entscheidend ist, dass die Versicherung alles hat, was sie für die Prüfung braucht.
So meldest du den Schaden richtig
Viele Verzögerungen entstehen, weil der Versicherung noch Angaben fehlen. Melde den Schaden deshalb selbst und schriftlich, auch wenn die Gegenseite versprochen hat, ihn zu melden.
- Fordere die Versicherung schriftlich zur Regulierung auf, per E-Mail oder Brief.
- Nenne Unfallort, Datum und Uhrzeit, die Kennzeichen beider Fahrzeuge und schildere kurz den Hergang.
- Lege Fotos, Kontaktdaten von Zeugen und, sobald vorhanden, Gutachten oder Kostenvoranschlag bei.
- Beziffere deine Forderungen, zum Beispiel Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Kostenpauschale.
- Notiere dir die Schadennummer und den Namen der Person, die deinen Fall bearbeitet.
Du kennst die Versicherung der Gegenseite nicht? Der Zentralruf der Autoversicherer nennt dir kostenlos die zuständige Versicherung. Du brauchst dafür das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs und den Schadentag. Erreichbar ist er unter 0800 250 26 00 oder online unter zentralruf.de.
Der Versicherung der Gegenseite meldest du den Unfall innerhalb von zwei Wochen in Textform (§ 119 Abs. 1 VVG). Deine eigene Versicherung informierst du laut Vertrag meist innerhalb einer Woche.
Ruf nicht zum fünften Mal bei der Hotline an. Schick der Versicherung ein vollständiges Anspruchsschreiben. Erst damit beginnt die Prüffrist – und du weißt, ab wann du nachhaken darfst.
Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen?
Eine gesetzlich festgelegte Prüffrist gibt es nicht. Die Gerichte gestehen der Haftpflichtversicherung eine angemessene Zeit zu. Bei einem durchschnittlichen Unfall halten sie in der Regel rund vier Wochen für ausreichend. Bei unklarem Hergang, Personenschäden oder hohen Summen kann die Prüfung länger dauern.
Die Frist beginnt mit dem Zugang eines aussagekräftigen Anspruchsschreibens, also wenn die Versicherung weiß, was du verlangst und worauf du es stützt. Reichst du das Gutachten erst später nach, beginnt die Prüfung dieser Position entsprechend später.
| Situation | Was üblich ist |
|---|---|
| Sachschaden, klarer Hergang | rund 4 Wochen ab vollständigem Anspruchsschreiben |
| Unklarer Hergang, Personenschaden oder hohe Summen | auch länger, oft bis zu 6 Wochen |
| Hergang strittig, Ermittlungsakte steht aus | Prüfung kann sich verzögern, die Versicherung muss aber zügig handeln |
Fünf Schritte, wenn sich die Versicherung nicht meldet
- Unterlagen prüfen. Hat die Versicherung dein vollständiges Anspruchsschreiben samt Gutachten? Fehlt etwas, reiche es nach. Vorher läuft keine Prüffrist.
- Nachfragen und dokumentieren. Ruf in der Schadenabteilung an, nenne die Schadennummer und frage nach dem Stand. Notiere Datum, Gesprächspartner und Inhalt.
- Schriftlich eine Frist setzen. Ist die übliche Prüfzeit um, fordere die Zahlung schriftlich mit einer konkreten Frist, zum Beispiel zwei Wochen.
- Verzugszinsen fordern. Zahlt die Versicherung bis zum Fristablauf nicht, gerät sie in Verzug. Dann schuldet sie Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 286, 288 BGB).
- Anwaltlich durchsetzen. Bleibt die Versicherung untätig, kann eine Kanzlei deinen Anspruch durchsetzen. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Gegenseite die Anwaltskosten in der Regel mit erstatten.
Was ist, wenn …?
Was ist, wenn die Gegenseite den Unfall ihrer Versicherung nicht meldet?
Darauf musst du nicht warten. Dein Anspruch richtet sich direkt gegen die Haftpflichtversicherung (§ 115 VVG). Melde den Schaden selbst, die Versicherung klärt den Hergang dann mit ihrer Kundin oder ihrem Kunden.
Was ist, wenn das gegnerische Auto nicht versichert ist oder der Fahrer flüchtet?
Ist das Fahrzeug nicht versichert, kann die Verkehrsopferhilfe den Schaden regulieren. Bei Fahrerflucht übernimmt sie vor allem Personenschäden, Schäden am eigenen Auto nur ausnahmsweise. Prüfe deshalb zusätzlich deine eigene Vollkasko.
Was ist, wenn die Versicherung nur einen Teil zahlt?
Eine Teilzahlung zeigt, dass die Versicherung grundsätzlich haftet. Verlange für die gekürzten Positionen eine schriftliche Begründung und lass sie prüfen. Häufig betroffen sind Stundenverrechnungssätze, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
Was ist, wenn die Versicherung weitere Unterlagen verlangt?
Du musst Auskunft geben, soweit die Versicherung sie zur Prüfung braucht (§ 119 Abs. 3 VVG). Ein bestimmtes Formular schreibt das Gesetz nicht vor, eine eigene schriftliche Schilderung reicht aus.
Irrtümer im Check.
Irrtum: „Ich muss warten, bis der Unfallverursacher den Schaden meldet.“
Richtig ist: Du kannst dich direkt an dessen Haftpflichtversicherung wenden und den Schaden selbst melden.
Irrtum: „Nach zwei Wochen ohne Antwort kann ich sofort klagen.“
Richtig ist: Die Versicherung hat eine angemessene Prüffrist, meist rund vier Wochen ab vollständigem Anspruchsschreiben. Klagst du früher, kann sie sofort anerkennen und du trägst die Kosten.
Irrtum: „Mein Anruf bei der Hotline hat die Frist in Gang gesetzt.“
Richtig ist: Maßgeblich ist ein aussagekräftiges Anspruchsschreiben, aus dem hervorgeht, was du verlangst und warum.
Saarländisches OLG, Beschluss vom 10.11.2017, Az. 4 W 16/17
Häufige Fragen.
Wie lange darf sich die gegnerische Versicherung Zeit lassen?
Bei einem durchschnittlichen Unfall gelten rund vier Wochen ab Zugang eines vollständigen Anspruchsschreibens als angemessen. Bei schwierigen Fällen kann die Prüfung länger dauern.
Wie finde ich die Versicherung des Unfallgegners heraus?
Über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 26 00 oder auf zentralruf.de. Du brauchst das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs und den Schadentag.
Bekomme ich Zinsen, wenn die Versicherung zu spät zahlt?
Ja. Sobald die Versicherung in Verzug ist, schuldet sie Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. In Verzug gerät sie in der Regel, wenn eine schriftlich gesetzte Zahlungsfrist nach Ablauf der Prüffrist verstrichen ist.
Wer zahlt meinen Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten zum Schaden. Die Versicherung der Gegenseite muss sie in der Regel erstatten.
Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?
Setze schriftlich eine Frist und verlange eine Begründung. Zahlt die Versicherung dann immer noch nicht, kann eine Kanzlei den Anspruch durchsetzen, notfalls vor Gericht.
Nächster Schritt.
Keine Lust auf Warteschleifen und Fristen? Dein Unfall-Concierge meldet deinen Schaden bei der Versicherung der Gegenseite, hakt nach und behält die Fristen im Blick. Ein Anruf genügt, um zu klären, wie dein Fall liegt.
Telefon: 0800 – 30 111 60